Allgemeine Geschäfts- und Leistungsbedingungen

1. Anwendung

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, sofern nicht anders vereinbart, für alle Verträge, die zwischen der Gesellschaft ETUDES REALISATIONS INDUSTRIELLES LYONNAISE, nachstehend „ERIL“ genannt, und ihren Kunden, nachstehend einzeln „KUNDE“ genannt, geschlossen werden, ungeachtet der Klauseln, die in den Dokumenten des KUNDEN und insbesondere in seinen Allgemeinen Einkaufsbedingungen enthalten sein können.

2. Die Bestellungen

2.1 Aufträge sind für den KUNDEN unwiderruflich bindend. Die Bedingungen, Verpflichtungen oder Verträge, die mit den Agenten oder Vertretern von ERIL geschlossen werden, sind nur nach Annahme oder Bestätigung durch ERIL gültig. Folglich kommt der Vertrag erst nach Annahme oder Bestätigung des Auftrags durch ERIL zustande.
2.2 Der Auftrag umfasst das Angebot. Der Preis ist daher ein Pauschalpreis für die im Angebot von ERIL vereinbarte Menge. Wenn die Menge nicht dem Kostenvoranschlag entspricht, wird ein zusätzliches Angebot erstellt, das die Mehr- und Minderkosten enthält.
2.3 Das Angebot hat eine Gültigkeitsdauer von einem Monat ab dem Datum, an dem es erstellt wurde.

3. Die Lieferungen

3.1 Die Lieferfristen sind immer als Richtwerte zu verstehen und stellen keine verbindlichen Fristen dar. Verzögerungen können unter keinen Umständen zu einer Stornierung oder Entschädigung führen.
3.2 Die Lieferung gilt als in den Fabriken oder Werkstätten von ERIL erfolgt. Die Waren reisen auf Kosten, Risiko und Gefahr des KUNDEN, unabhängig von der Art der Versendung. Es obliegt dem Empfänger, die Lieferung zu überprüfen und gegebenenfalls Vorbehalte anzubringen.

4. Garantiebedingungen

4.1 Für ERIL-Teile gilt eine Garantie von 1 Jahr ab Lieferung, für Teile und Arbeit, außer bei Beschädigung durch äußere Einflüsse, Vandalismus und Naturkatastrophen. Andere Komponenten unterliegen der Herstellergarantie, die bei der Lieferung an ERIL vor dem Einbau in die Maschinen ausgelöst wird, und sind nicht Gegenstand einer Garantieverlängerung, sofern dies nicht ausdrücklich im Angebot erwähnt wird.

5. Verantwortung

ERIL kann nur für materielle Schäden haftbar gemacht werden, für die sie direkt verantwortlich ist, unter Ausschluss aller indirekten und/oder immateriellen Schäden, wie insbesondere, ohne dass diese Liste erschöpfend ist, Betriebsverlust, Kreditverlust, Imageverlust, und ohne jegliche gesamtschuldnerische oder gesamtschuldnerische Verpflichtung mit Dritten, die an dem Schaden mitgewirkt haben. Darüber hinaus kann der Schaden, der dem KUNDEN aus einem direkten materiellen Schaden entsteht, für den ERIL haftbar gemacht wird, niemals über den Betrag der Leistung hinaus im Rahmen der zehnjährigen Garantie und der zivilrechtlichen Haftung ersetzt werden, selbst wenn sich dieser Schaden als höher erweist.

6. Zusammenarbeit

Der KUNDE ist verpflichtet, mit ERIL zusammenzuarbeiten und ihr schriftlich alle Informationen und Auskünfte zu erteilen, die umfassend, genau und zuverlässig sind in Bezug auf :

  • Ihre klaren Bedürfnisse,
  • Betriebs- und Umweltbedingungen der Ausrüstung,
  • Die Zusammensetzung und die Besonderheiten der Produkte, die mit der Ausrüstung in Kontakt kommen werden.

ERIL kann nicht für die Folgen einer Auslassung oder eines Fehlers in den vom Kunden gelieferten Elementen haftbar gemacht werden. ERIL wird die Wünsche des Kunden berücksichtigen und sie im Rahmen der Machbarkeit, der Einhaltung des Vertrags und der Regeln der Technik erfüllen.

7. Übertragung der Risiken

Der KUNDE trägt das Risiko eines (vollständigen oder teilweisen) Verlustes und eines Schadens, sobald er Kenntnis davon erlangt hat, dass die Waren ihm zur Verfügung stehen oder die Arbeiten (auch teilweise) abgeschlossen sind.

8. Höhere Gewalt

ERIL haftet nicht für Verzögerungen oder Versäumnisse bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen, wenn ein Ereignis höherer Gewalt eintritt. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Streiks, Kriegshandlungen, Unfälle oder Ereignisse jeglicher Art (unabhängig davon, ob sie bei ERIL oder sogar bei seinen Lieferanten stattfinden), die zu einer vollständigen oder teilweisen Einstellung der Produktion führen, wobei diese Aufzählung nicht abschließend ist.

9. Reklamationen des Klienten

9.1 Der Kunde ist verpflichtet, jede Lieferung von Waren und/oder Arbeit und Industrie unverzüglich und sehr sorgfältig zu prüfen und zu untersuchen.
9.2 Entspricht die Lieferung oder die Arbeit in irgendeiner Weise nicht dem, was vereinbart wurde, z.B. Nichtübereinstimmung, offensichtliche Mängel, Schäden oder andere Mängel, muss jede Lieferung und jede Rechnung per Einschreiben mit Rückschein beanstandet werden, andernfalls ist sie ungültig. Alle Lieferungen und Rechnungen gelten als vollständig akzeptiert, wenn sie nicht innerhalb von acht Tagen per Einschreiben mit Rückschein beanstandet werden.
9.3 Die Inanspruchnahme der Garantie führt nur zu einer Reparatur oder einem Ersatz, unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen.

10. Zahlung

10.1 Die als Anzahlung geleisteten Beträge werden bei einer von ERIL akzeptierten Stornierung des Auftrags einbehalten, es sei denn, die entstandenen Kosten sind höher als der Betrag der Anzahlung.
10.2 Die Annahme von Scheck- oder Wechselzahlungen durch die Firma ERIL führt niemals zu einer Novation.
10.3 Die Nichtzahlung der Lieferungen zum vereinbarten Fälligkeitstermin führt zur Fälligkeit aller ausstehenden Beträge sowie zu Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat des Verzugs. Darüber hinaus behält sich ERIL das Recht vor, die Auflösung des Kaufvertrags wegen nicht fristgerechter Zahlung festzustellen. Jeder Zahlungsverzug führt zusätzlich zu den Verzugszinsen zur Zahlung einer pauschalen Entschädigung an ERIL für Einziehungskosten in Höhe von 40 €, unbeschadet einer zusätzlichen Entschädigung, wenn die Einziehungskosten höher sind und nachgewiesen werden können (Artikel L.441-10II des Handelsgesetzbuches).

10.4 Zahlungsbedingungen:
Sofern im Preisangebot nicht anders angegeben, sind die Zahlungsbedingungen wie folgt:

  • 30% bei Auftragserteilung, nach Erhalt der Rechnung, per Überweisung
  • 30% nach Erhalt der validierten Pläne ohne Anmerkungen, innerhalb von 30 Tagen netto, per Überweisung
  • 30% nach Abschluss der Installation der Arbeiten, innerhalb von 30 Tagen netto, per Überweisung
  • 10% bei endgültiger Abnahme der Arbeiten, innerhalb von 30 Tagen netto, per Überweisung

11. Einrede der Nichterfüllung

Solange der Kunde seinen eigenen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, kann ERIL von Rechts wegen die Erfüllung jeder Verpflichtung aussetzen.

12. Eigentumsvorbehaltsklausel

12.1 Die gelieferten Waren, Güter, Dienstleistungen, Programme, Software und geistiges Eigentum bleiben bis zur vollständigen Begleichung aller geschuldeten Beträge Eigentum von ERIL. Folglich ist ERIL bei Nichtzahlung oder verspäteter Zahlung einer einzigen Rate berechtigt, wie vom KUNDEN bereits anerkannt, die gelieferten Waren wieder in Besitz zu nehmen.
12.2 Ungeachtet des Vorstehenden trägt der KUNDE ab dem Tag der Lieferung das Risiko für die gelieferte Ware. Die Kosten der Wiederinbesitznahme gehen zu Lasten des KUNDEN. Als Eigentümer der gelieferten und nicht bezahlten Waren hat ERIL das Recht, im Falle eines Weiterverkaufs dieser Waren durch den KUNDEN, die Zahlung vom Untererwerber zu verlangen.

13. Gerichtsstandsklausel und anwendbares Recht

13.1 Im Falle einer Streitigkeit verpflichten sich die Parteien, vor Anrufung der Gerichte eine gütliche Einigung zu versuchen. Sollte der Versuch einer gütlichen Einigung scheitern, unterwerfen sich die Parteien ausdrücklich der Zuständigkeit der Gerichte am Sitz von ERIL.
13.2 Es wird ausdrücklich festgelegt, dass alle Klauseln, die am Rand oder im Hauptteil der Briefe oder Bestellblätter der KUNDEN gedruckt sind und den oben genannten Klauseln widersprechen, ERIL nicht entgegengehalten werden können, wenn sie nicht Gegenstand einer vorherigen und besonderen schriftlichen Vereinbarung waren.